Fragen & Antworten

Erfüllt LOGbox die Auflagen des Finanzamtes?
Für die Erstellung eines vom Finanzamt anerkannten Fahrtenbuches sind Formvorschriften einzuhalten.
Dazu gehören:
  • Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende jeder Dienstfahrt.
  • KM-Stand zu Beginn und Ende jeder Fahrt (auch jene der Privatfahrten)
  • Ziel und Grund der Fahrt
Die Aufzeichnungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Dies gilt auch für nachträglich vorgenommene Änderungen.
Seitens der Finanzbehörden werden für die Hersteller keine Zulassungen ausgestellt. Behauptungen, ein Fahrtenbuch sei von der Finanz ‚abgenommen oder genehmigt‘ worden, basieren darauf, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung dieses Fahrtenbuch als Nachweis der Privatnutzung anerkannt wurde. Das Finanzamt wird jedes elektronische Fahrtenbuch anerkennen, wenn aus diesem dieselben Erkenntnisse wie aus einem konventionell geführten Fahrtenbuch gewonnen werden können. LOGbox entspricht jedenfalls diesen gesetzlichen Auflagen und wurde bei Betriebsprüfungen bisher noch immer anerkannt. Eine weitere Auflage für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist die ‚zeitnahe‘ Führung. In einem Urteil wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, da der Grund der Fahrt erst zum Jahresende aus Reiseabrechnungen nachgetragen wurde.
Kann ich die LOGbox auch selbst einbauen?

Zu Testzwecken ist eine DIY (Do It Yourself)-Installation mit einem speziellen Kabel möglich, das in die Zigarettenanzünderbuchse eingesteckt wird. Einfach den Recorder mit selbstklebendem Klettband aufkleben, die Antenne unter die Windschutzscheibe kleben, den Zigarettenanzünder einstecken und schon ist man fertig. Für den normalen Betrieb empfehlen wir jedoch eine feste Installation (die Zigarettenanzünderbuchse garantiert keinen guten Kontakt bei längerem Gebrauch).  Eine solche Installation ist nicht kompliziert – in der Minimalversion müssen Sie zwei Drähte anschließen: +12V von der Batterie (hinter der Sicherung) und Masse, aber aus Sicherheitsgründen empfehlen wir eine professionelle Installation in einer Kfz-Werkstatt.